DOSB: Info Soforthilfepaket
DOSB rät Vereinen, Förderanträge bei den in den Ländern zuständigen Strukturen zu stellen
27.03.2020 - Am heutigen Freitag wird im Bundesrat das im Bundestag beschlossene Soforthilfepaket für „Kleinst- unternehmen und Soloselbstständige“ in Höhe von 50 Milliarden Euro verabschiedet. "Dort, wo diese Durchführungsbestimmungen bereits veröffentlicht wurden, werden Sportvereine und -verbände als grundsätzlich antragsberechtigt bzw. förderfähig ausgewiesen", heißt es in einem Schreiben des DOSB, das an alle Mitgliedsverbände gerichtet ist.
Der DOSB rät betroffenen Vereinen und Verbänden kurzfristig unbedingt Förderanträge bei den in den Ländern zuständigen Strukturen zu stellen. "Zu den Antragsberechtigten müssen auch Vereine und Verbände zählen, die Beschäftigungsverhältnisse haben. beziehungsweise wirtschaftlich oder unternehmerisch tätig sind und in Folge der Corona-Pandemie in eine existenzbedrohende Wirtschaftslage und/oder in Liquiditätsprobleme geraten sind", heißt es weiter.
» das gesamte Schreiben lesen (pdf)
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